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   BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R   

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BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R (https://dejure.org/2000,2580)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R (https://dejure.org/2000,2580)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 84/99 R (https://dejure.org/2000,2580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Wettbewerbsverbot - Verfahrensaussetzung - Anwendungssperre - Grundlagenbescheid - Befugnis

  • Judicialis

    BVerfGG § 31 Abs 1; ; BVerfGG § 31 Abs 2 Satz 2; ; SGG § 114; ; AFG § 128a; ; SGB III § 148; ; GG Art 12 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung von Gerichtsverfahren bei der Verfassungswidrigkeit von Normen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 277
  • NZA-RR 2001, 326
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, zwar habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluß vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202) § 128a AFG für mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar erklärt und die Ausgangsverfahren mit der Maßgabe an das SG zurückverwiesen, die Verfahren seien auszusetzen, damit die Beschwerdeführerin die Möglichkeit erhalte, aus der vom Gesetzgeber zu treffenden und für sie möglicherweise günstigen Neuregelung Nutzen zu ziehen.

    Das LSG hätte nach dem Beschluß des BVerfG vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202, 216) den Rechtsstreit aussetzen müssen und nicht eine Sachentscheidung treffen dürfen.

    Zudem verweist das BVerfG in der hier maßgeblichen Entscheidung vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202, 216) ausdrücklich auf seine Entscheidung in BVerfGE 94, 241, 267. Dort ist in bezug auf Rentenbescheide, die auf der für verfassungswidrig erklärten Norm (Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten) beruhen, ausdrücklich ausgesprochen, daß alle anhängigen Gerichtsverfahren bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber auszusetzen sind.

    Zwar geht das LSG zurecht davon aus, daß den Entscheidungsgründen des Beschlusses vom 10. November 1998 (aaO) entnommen werden kann, § 128a AFG schränke materiell-rechtlich die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit der Arbeitgeber in unverhältnismäßiger Weise ein.

  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Damit setzt sich der Senat schon deshalb nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 8. September 1988 (BSGE 64, 62 ff = SozR 4100 § 152 Nr. 18), weil diese Entscheidung den Rechtszustand nach dem Tätigwerden des Gesetzgebers betrifft und nicht - wie im vorliegenden Fall - den Schwebezustand bis zu diesem Tätigwerden.

    Der erkennende Senat folgt insoweit zwar dem 11. Senat, der entschieden hat, daß im Falle der Nichtigerklärung einer Norm durch das BVerfG die Verpflichtung der Arbeitsverwaltung zur Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Verwaltungsakte im Bereich des Arbeitsförderungsrechts nach § 152 AFG (heute § 330 SGB III) ebenso wie im Sozialrecht allgemein nach § 44 SGB X durch § 79 Abs. 2 BVerfGG nicht eingeschränkt wird (BSGE 64, 62, 65).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Es hat in einer Reihe von Entscheidungen in Fällen, in denen es dies aus Gründen insbesondere der Rechtssicherheit (BVerfGE 92, 53, 74 - Einmalzahlungen -) oder aus sozialpolitischen Gründen (BVerfGE 87, 234, 263 - Arbeitslosenhilfe -) für notwendig erachtet hat, dezidierte Übergangsregelungen für die Zeit bis zur gesetzgeberischen Neuentscheidung getroffen (vgl Blüggel, aaO S 96, der bis zum Jahre 1997 insgesamt 14 solcher Entscheidungen des BVerfG aufführt, in denen eine vorübergehende Weiteranwendung der mit dem GG unvereinbaren Norm ausgesprochen worden ist).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Da eine Rechtspflicht auf Beseitigung der Folgen des Erstattungsbescheides (Rückzahlung des Erstattungsbetrages) besteht, ist es auch nicht geboten, die Beklagte zu veranlassen, die Rechtslage durch vorläufige Verwaltungsakte zu regeln (so jetzt explizit BVerfG, Beschluß vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98 und 1 BvL 15/99 -, S 28 des Umdrucks unter Hinweis auf § 328 SGB III).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Diese Aussetzungspflicht für Parallelfälle gilt sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für das Verwaltungsverfahren (grundlegend BVerfGE 37, 217, 261 f, 265; zuletzt BVerfGE 84, 1, 5; 87, 114, 136; s auch Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 in SozR 1700 § 31 Nr. 1; ferner BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 und BAGE 67, 357, 365 f).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Es hat in einer Reihe von Entscheidungen in Fällen, in denen es dies aus Gründen insbesondere der Rechtssicherheit (BVerfGE 92, 53, 74 - Einmalzahlungen -) oder aus sozialpolitischen Gründen (BVerfGE 87, 234, 263 - Arbeitslosenhilfe -) für notwendig erachtet hat, dezidierte Übergangsregelungen für die Zeit bis zur gesetzgeberischen Neuentscheidung getroffen (vgl Blüggel, aaO S 96, der bis zum Jahre 1997 insgesamt 14 solcher Entscheidungen des BVerfG aufführt, in denen eine vorübergehende Weiteranwendung der mit dem GG unvereinbaren Norm ausgesprochen worden ist).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96

    Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    So wird vom LSG der sog Grundlagenbescheid vom 27. Januar 1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. März 1995 für rechtswidrig erklärt, weil sich bei Heranziehung der Rechtsprechung des BSG zu § 128 AFG (grundlegend BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 4) ergebe, daß eine Rechtsgrundlage für eine isolierte Feststellung der Erstattungspflicht (durch sog Grundlagenbescheid) auch in § 128a AFG fehle.
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Die Notwendigkeit einer solchen vorläufigen Regelung hat der 4. Senat des BSG aus Gründen sozialer Schutzbedürftigkeit von Rentenempfängern aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 28. April 1999 (SozR 3-2600 § 307b Nr. 6) erörtert (BSGE 84, 156, insbesondere 172).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Diese Aussetzungspflicht für Parallelfälle gilt sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für das Verwaltungsverfahren (grundlegend BVerfGE 37, 217, 261 f, 265; zuletzt BVerfGE 84, 1, 5; 87, 114, 136; s auch Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 in SozR 1700 § 31 Nr. 1; ferner BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 und BAGE 67, 357, 365 f).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
    Diese Aussetzungspflicht für Parallelfälle gilt sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für das Verwaltungsverfahren (grundlegend BVerfGE 37, 217, 261 f, 265; zuletzt BVerfGE 84, 1, 5; 87, 114, 136; s auch Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 in SozR 1700 § 31 Nr. 1; ferner BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 und BAGE 67, 357, 365 f).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87

    Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 20/01 R

    Vorlagebeschluß - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist -

    Der Senat hätte daher das Verfahren bis zu einer verfassungsmäßigen Regelung durch den Gesetzgeber auszusetzen (BVerfGE 72, 9, 18; 84, 233, 237; 93, 386, 395 f mwN; vgl auch BSG SozR 3-1700 § 31 Nr. 1).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob trotz des fortbestehenden Schwebezustandes (vgl dazu: BVerfGE 87, 114, 135 mwN; BSG SozR 3-1700 § 31 Nr. 1 S 5 ff; BSG, Urteil vom 9. April 2003 - B 5 RJ 18/01 R; Steiner, aaO, S 575) und ohne Rückgriff auf die diesen Schwebezustand beendende Umsetzungsnorm des § 434c Abs. 1 SGB III die Rechtswidrigkeit der bestandskräftigen Bescheide rückwirkend bereits vor dem 1. Januar 2001 - wie der Kläger meint am 1. Januar 1997 - eingetreten ist.
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Dabei kann offen bleiben, ob trotz des fortbestehenden Schwebezustandes (vgl dazu: BVerfGE 87, 114, 135 mwN; BSG SozR 3-1700 § 31 Nr. 1 S 5 ff; BSG, Urteil vom 9. April 2003 - B 5 RJ 18/02 R; Steiner, aaO, S 575) und auch ohne Rückgriff auf die diesen Schwebezustand beendende Umsetzungsnorm des § 434c Abs. 1 SGB III die Rechtswidrigkeit der bestandskräftigen Bescheide bereits vor dem 1. Januar 2001 iS des § 330 Abs. 1 SGB III endgültig festgestanden hätte.
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 18/02 R

    Bewertung beitragsbelegter Kindererziehungszeiten bei Bestandsrenten vor dem 1.

    cc) Diesen Ausführungen ist zu entnehmen, dass das BVerfG die Folgen seiner Entscheidung und insbesondere den zeitlichen Umfang, in dem der verfassungswidrige Rechtszustand hinzunehmen ist, dahin bestimmt hat, dass seiner rechtlichen Beurteilung unmittelbar keine Rückwirkung zukommt, der verfassungswidrige Zustand längstens bis zum 30. Juni 1998 hinzunehmen ist und der Gesetzgeber auch bei Renten, über die im Zeitpunkt der Entscheidung des BVerfG bereits bindend entschieden war, darüber entscheidet, in wieweit der verfassungswidrige Zustand rückwirkend beseitigt wird (vgl auch BSG Urteile vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 84/99 R - SozR 3-1700 § 31 Nr. 1 und vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 R - BSGE 88, 138 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 10, S 101).
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